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Baugesuche
Baugesuche
Die Baugesuche richten sich nach dem Baureglement und dem Zonenreglement der Einwohnergemeinde Winznau. Siehe Publikationen
Die Baugesuche sind an das Bauamt der Einwohnergemeinde Trimbach zu richten:
Gemeindeverwaltung Trimbach
Bauamt
Baslerstrasse 122
4632 Trimbach
Tel. 062 289 23 25
bauamt@trimbach.ch
Kontakt: Bauamt Trimbach
Das Baugesuchsformular kann online heruntergeladen oder am Schalter der Gemeindeverwaltungen Trimbach und Winznau bezogen werden:
Baugesuchsformular
Publikationsorgan
Im Baubewilligungsverfahren ist der Niederämter Anzeiger das amtliche Publikationsorgan der Gemeinde Winznau. Sämtliche Baugesuche werden mit Einsprachefrist publiziert und während 14 Tagen öffentlich auf der Gemeindeverwaltung Winznau aufgelegt.
Bearbeitungszeit
Im Baubewilligungsverfahren beträgt die Bearbeitungszeit zwischen 3-6 Wochen bis zur endgültigen Baubewilligung.
Bei Einsprachen kann sich die Baubewilligung um Monate verzögern.
Vor der Baubewilligung darf mit dem Bauvorhaben nicht begonnen werden.
Gebühren
Die Baukommission erhebt für die Beurteilung der Baugesuche und für die Überwachung der Bauten Gebühren. Zusätzliche Aufwände werden nach Aufwand verrechnet. Als Grundlage für die Anforderungen an Baugesuche gelten stets die Ausführungen der aktuell gültigen Kantonalen Bauvorschriften gemäss §3 ff.
Zugehörige Objekte
Name | |||
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Bauzonen- und Gesamtplan | Download | 0 | Bauzonen- und Gesamtplan |
Erschliessungsplan West | Download | 1 | Erschliessungsplan West |
Erschliessungsplan Ost | Download | 2 | Erschliessungsplan Ost |
Gesamtplan | Download | 3 | Gesamtplan |
Genereller Entwässerungsplan GEP | Download | 4 | Genereller Entwässerungsplan GEP |
Sonderbauvorschriften Moosacker 1 | Download | 5 | Sonderbauvorschriften Moosacker 1 |
Sonderbauvorschriften Moosacker 2 | Download | 6 | Sonderbauvorschriften Moosacker 2 |
Name | Download |
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