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Gemeindeversammlung

Die Gemeindeversammlung - auch Souverän genannt - ist das gesetzgebende und oberste Organ der Gemeinde. Sie besteht aus der Gesamtheit der stimmberechtigten Einwohnerinnen und Einwohner und wird durch den Gemeinderat mindestens zweimal jährlich einberufen. Nebst der Beschlussfassung über den Voranschlag und die Jahresrechnung befindet die Versammlung jeweils aus aktuellem Anlass über weitere Vorlagen, wie Investitionskredite, Erlass neuer oder Revision bestehender Reglemente, usw.

Ort

Mehrzweckhalle Winznau
Lostorferstrasse 16
4652 Winznau

Aufgaben

Die Gemeindeversammlung beschliesst, gemäss § 22 der Gemeindeordnung, über:

a) Nachtragskredite über Fr. 75'000.-- pro Geschäft
b) neue, im Voranschlag nicht enthaltene, einmalige Ausgaben über Fr. 75'000.-- pro Geschäft
c) neue, im Voranschlag nicht enthaltene, jährlich wiederkehrende Ausgaben über Fr. 15'000.-- pro Geschäft
d) Bürgschaften und Kautionen über Fr. 50'000.-- pro Fall
e) Abschluss der Baurechtsverträge, wenn die Höhe die Finanzkompetenz des Gemeinderates übersteigt
f) Gründung oder Erweiterung von Anstalten oder Unternehmen, Beteiligung an den gemischtwirtschaftlichen oder privaten Unternehmungen und
Zusammenarbeit der Gemeinden
g) Erwerb und Veräusserung von Grundstücken und Liegenschaften von über Fr. 300'000.--
h) Schaffung von weiteren Vollämtern

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