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Generelle Informationen

Alle Gemeinderesultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen sind nur Teilresultate.
Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Kantons Solothurn.

Kontakt

Wahlbüro, wahlbuero@winznau.ch

Urne Öffnungszeiten

Wahl-/Abstimmungssonntag, 10.00 bis 12.00 Uhr

Urnenstandort

Sitzungszimmer, Parterre, neues Schulhaus

Voraussetzungen

Jede Person, die einen gültigen Stimmausweis hat, ist zum Abstimmen berechtigt.

Falls Sie den Stimmausweis verloren haben:
Ein Duplikat des Stimmausweises kann bei der Gemeinde im voraus verlangt werden. Sie müssen die Kopie des Stimmausweises beim Stimmregister persönlich abholen und entweder die Niederlassungsbewilligung oder einen Personalausweis (Identitätskarte oder Pass) mitbringen.

 

Anleitung Zustellkuvert und Erklärungsvideo Zustellkuvert

Brieflich abstimmen

Was ist zu beachten?

  • Stimm-/Wahlmaterial in das Fach ohne Sichtfenster legen
  • Stimmrechtsausweis unterschreiben, umkehren und in das Fach mit dem Sichtfenster stecken (Adresse kontrollieren).
  • Zustellkuvert zukleben. frankieren und per Post versenden oder in den Wahl-/Abstimmungsbriefkasten der Gemeinde werfen

Abgabeschluss

  • Am letzten Samstag vor dem Wahl- Abstimmungstag bis spätestens um 19:00 Uhr im Briefkasten der Gemeindeverwaltung
  • Bei Postaufgabe ist das Zustellkuvert unbedingt rechtzeitig der Post übergeben.