Inhalt

Tempo 30 in Winznau, Beschluss weiteres Vorgehen

Nummer
86/2021
Geschäftsart
Beschluss
Datum
28. September 2021
Beschreibung

Tempo 30 in Winznau wird vertieft geprüft
Im Zuge der laufenden Ortsplanungsrevision werden neben den Nutzungsplänen auch die Erschliessungspläne überprüft und den aktuellen Bedürfnissen angepasst. Die Erschliessungspläne legen unter anderem fest, wie breit eine Strasse gebaut oder auszubauen ist, ob ein Trottoir ergänzt oder sonstige Verkehrsmassnahmen notwendig sind. Oberste Priorität hat dabei die Überprüfung der Verkehrssicherheit. Aus der Bevölkerung sind mehrfach Stimmen lautgeworden, welche die Einführung von Tempo 30 forderten. In der Regel beschränkten sich diese Eingaben auf einzelne Strassen wie die Lostorferstrasse oder die Kleinfeldstrasse. Der Gemeinderat hat die Begehren aufgenommen. Er ist jedoch der Ansicht, dass einzelne lokale Lösungen nicht zielführend sind und hat deshalb die Überprüfung für das gesamte Gemeindegebiet beschlossen.

Abschlussbericht Spezialkommission Tempo 30
Im Mai 2019 wurde durch den Gemeinderat der Einwohnergemeinde Winznau die Spezialkommission Tempo 30 eingesetzt. Ihre Aufgabe war, die Vor- und Nachteile von Tempo 30 auf dem Gemeindegebiet Winznau abzuklären. Nach zweijähriger Arbeit, 15 Sitzungen und verschiedenen Begehungen vor Ort, stellte die Spezialkommission Tempo 30 dem Gemeinderat an seiner Sitzung vom 14. September 2021 den Abschlussbericht vor. Der Gemeinderat wurde detailliert über die von der Kommission erarbeiteten Vor- und Nachteile einer möglichen Einführung von Tempo 30 in Winznau informiert. Die weiteren Schritte bezüglich Planung und Realisierung gemäss den gesetzlichen Vorgaben wurden ebenfalls thematisiert. Die Spezialkommission wurde unter Verdankung der umfangreich geleisteten Arbeit mit der Abgabe des Schlussberichts wie vorgesehen ausgelöst.

Weiteres Vorgehen: Planung, Information und Mitwirkung
Der Gemeinderat beschloss aufgrund der erhaltenen Informationen, das Projekt weiter zu verfolgen. Ein erfahrenes Planungsbüro ist für die erweiterte Planung beizuziehen. Planung und Einführung von Tempo 30 ist, nicht zuletzt aufgrund der gesetzlichen Vorgaben, mit hohen Kosten verbunden. Diese Kosten und weitere Gründe führen oft zu kontroversen Diskussionen in Gemeinden, welche Tempo 30 einführen wollen. Die Einwohnerinnen und Einwohner von Winznau sollen im Frühjahr oder Sommer 2022 anlässlich einer Informationsveranstaltung über das Projekt informiert werden. Dabei wird die Möglichkeit bestehen, sich im Rahmen eines Mitwirkungsverfahrens dazu äussern zu können. Es ist dem Gemeinderat der Einwohnergemeinde Winznau wichtig, die Meinungen und Anregungen der Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde auf diesem Weg abzuholen.

Zuständig ist der Gemeinderat
Gestützt auf das kantonale Recht ist für die Einführung von Tempo-30-Zonen auf kommunaler Ebene der Einwohnergemeinderat zuständig. Entsprechend wird der Gemeinderat unter Berücksichtigung der Mitwirkungsbeiträge in abschliessender Kompetenz über die Einführung von Tempo-30 entscheiden. Dies schliesst auch die Bereitstellung der notwendigen finanziellen Mittel mit ein und macht diese zu gebundenen Ausgaben. Die Einwohnerinnen und Einwohner von Winznau können im Rahmen der öffentlichen Auflage mitwirken. Weiter stehen die bei öffentlichen Auflagen üblichen Rechtsmittel offen.

Zeitplan
Bis November 2022 sollen die Planungsarbeiten für die Projektausarbeitung vergeben werden, so dass eine mögliche Einführung von Tempo 30 in Winznau im Jahr 2023 realisiert werden könnte. Es ist dem Gemeinderat der Einwohnergemeinde Winznau wichtig, dass ein Entscheid gefällt wird, welcher auch die Mitwirkungsbeiträge der Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde berücksichtigt und zur Sicherheit im Strassenverkehr beiträgt.

Zugehörige Objekte

Datum Sitzung