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Aufbruch- / Arealbelegungsgesuch
Die Gesuche für einen Aufbruch oder eine Arealbelagung sind an die Bau- und Werkkommission der Einwohnergemeinde Winznau zu richten.
Einwohnergemeinde Winznau
Bau- und Werkkommission
Aufbruch/Arealbelegung
Oltnerstrasse 9
4652 Winznau
Bei Fragen steht ihnen die Bau- und Werkkommission zur Verfügung.
Zugehörige Objekte
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