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Feuerwehrdienst
Die Dienstpflicht ist von allen Personen in der Wohnsitzgemeinde zu erfüllen und beginnt bzw. endet mit der Vollendung des 21. bzw. 47. Altersjahres. Die Pflicht besteht entweder in der persönlichen Leistung des Dienstes oder in der Bezahlung einer Ersatzabgabe.
Gemäss Feuerwehr-Reglement RFUH
an der Gemeindeversammlung vom 07.12.2020 genehmigt
Zugehörige Objekte
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Feuerwehrreglement RFUH 2021-01-01 (PDF, 922.03 kB) | Download | 0 | Feuerwehrreglement RFUH 2021-01-01 |
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