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Gemeinderat

Der Gemeinderat ist das vollziehende und verwaltende Organ der Gemeinde. Er beschliesst und wählt in allen Angelegenheiten, die nicht in der Gesetzgebung, in der Gemeindeordnung oder in anderen rechtsetzenden Gemeindereglementen ausdrücklich einem anderen Organ übertragen sind.Die Sachaufgaben richten sich insbesondere nach § 70, Abs. 3, a - h, des Gemeindegesetzes des Kantons Solothurn.

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