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Teilweise Aufhebung des Fischereiverbotes und Aufhebung des Betretungsverbots in Fliessgewässern
Geschätzte Einwohnerinnen und Einwohner von Winznau
Das Fischerei- und Betretungsverbot vom 13. Juli wird per sofort aufgehoben. Ausgenommen davon bleiben die Patentstrecken der Dünnern, Lüssel, Lützel sowie des Chastelbaches: In diesen Gewässerabschnitten gilt das Fischereiverbot weiterhin.
Weitere Informationen finden Sie in der Medienmitteilung des Kantons unter Medienmitteilung Fischerei- und BetretungsverbotExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. sowie der Allgemeinverfügung im Anhang.
GEMEINDEVERWALTUNG WINZNAU
Zugehörige Objekte
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| Allgemeinverfügung Teilaufhebung (PDF, 174 kB) | Download | 0 | Allgemeinverfügung Teilaufhebung |