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Feuer- und Feuerwerksverbot im Kanton Solothurn
Geschätzte Einwohnerinnen und Einwohner
Bitte beachten Sie das kantonale Feuer- und Feuerwerksverbot gemäss den separaten Dokumenten.
Was gilt für das Siedlungsgebiet?
Das Abbrennen von Feuerwerk ist auf dem gesamten Gebiet des Kantons Solothurn verboten, demzufolge auch im Siedlungsraum. Feuern/Grillieren ist im Siedlungsraum erlaubt. Trotzdem bitten die Solothurner Behörden die Einwohnerinnen und Einwohner, durch verantwortungsbewusstes Handeln Brandereignisse zu verhindern und dadurch weder Menschen, Tiere noch die Umwelt zu gefährden. In diesem Zusammenhang werden folgende Empfehlungen abgegeben:
- Benutzen Sie beim Grillieren ausschliesslich fest eingerichtete Feuerstellen oder Cheminées
- Lassen Sie Feuerstellen und Cheminées nie unbeaufsichtigt und verlassen Sie diese erst nach vollständigem Löschen der Glut
- Halten Sie beim Feuern/Grillieren einen genügend grossen Sicherheitsabstand zu brennbaren Materialien wie zum Beispiel Vorratholz, Hecken oder trockenem Laub ein
- Beachten Sie den Funkenwurf und die Windverhältnisse. Entfachen Sie bei starkem Wind kein Feuer
- Halten Sie präventiv Löschmittel (Wasser, Feuerlöscher usw.) bereit
- Löschen Sie das Feuer oder kühlen Sie die heisse Asche mit viel Wasser
Wir danken Ihnen für die Mithilfe, um Brände im Kantonsgebiet zu verhindern.
Gemeindeverwaltung Winznau
Zugehörige Objekte
| Name | Download | ||
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| 2026-07-03 Kanton Solothurn, Feuer- und Feuerwerksverbot (PDF, 141 kB) | Download | 0 | 2026-07-03 Kanton Solothurn, Feuer- und Feuerwerksverbot |
| 20260703_Allgemeinverfügung_Feuer_und_Feuerwerksverbot (PDF, 1.25 MB) | Download | 1 | 20260703_Allgemeinverfügung_Feuer_und_Feuerwerksverbot |