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Winznau: Tempo 30-Massnahmen werden publiziert

22. Januar 2025

Die Anordnungen gelten im ganzen Gemeindegebiet, jedoch nicht in der Industrie- und Gewerbezone.

Der Winznauer Gemeinderat hat beschlossen, die Tempo-30-Massnahmen auf dem Gemeindegebiet umzusetzen; betroffen sind die Baugebiete ohne die Industrie- und Gewerbezone. Morgen Donnerstag werden sie im «Niederämter Anzeiger» publiziert. Einsprachen sind innert zehn Tagen einzureichen. Es ist ein Kostenvorschuss von CHF 500 zu leisten.

Der Gemeinderat Winznau hat mit Beschluss Nr. 122/2024 vom 10. September 2024 folgende Verkehrsmassnahme verfügt: Einführung von «Tempo 30» in den Baugebieten ohne Industrie- und Gewerbezone. Ausgenommen sind zudem die Kantonsstrassen (Oltner-, respektive Gösgerstrasse).

Sämtliche Aussenzugänge zu den Strassen und Wegen sind mit «Tempo 30»-Rabatten oder -Stelen, sogenannten «Eingangstoren», markiert. Zudem gilt innerhalb der Quartierstrassen die Rechtsvortritts-Regel; die Bodenmarkierungen sind an neuralgischen Abzweigungen angebracht. Im nördlichen Dorfteil liegen die entsprechenden Schwerpunkte in den Bereichen Rebenfluhweg, Brunnackerstrasse, Oberdorfstrasse und Langgasse. Im südlichen Dorfteil liegt das Gewicht dieser Markierungen in den Zonen Unterdorfstrasse, Hirzmattenstrasse, Kleinfeldstrasse und Eichwaldstrasse.

Als weitere Besonderheit zu erwähnen sind Massnahmen auf der Lostorferstrasse: Im untersten Bereich nach der Einmündung von der Oltnerstrasse her sowie oben zwischen den Schulhäusern und der Mehrzweckhalle werden neu Fussgängerstreifen appliziert. Und im südlichen Dorfteil werden die Südseite der Burmattstrasse mit einer Radweg-Markierung sowie die Südseite der Kleinfeldstrasse mit einem Längsstreifen für Fussgänger versehen.
Das Massnahmenkonzept und der Übersichtsplan (Plan-Nr. 22056-01H) mit den vorgesehenen Ausführungen können während der Auflagefrist auf der Gemeindeverwaltung Winznau während den Schalterstunden eingesehen werden. (bw)

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