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Mutation im Gemeinderat

7. Januar 2025

Nachnomination und stille Wahl

Nach der Wahl zur neuen Gemeindeschreiberin tritt Gabriela Grob von ihrem gemeinderätlichen Amt zurück und scheidet per 31.01.2025 aus dem Gemeinderat und allen denen damit verbundenen Ämtern aus.

Kann ein Sitz nicht durch Nachrücken besetzt werden, hat die Eingabestelle die Listenvertretung aufzufordern innert Frist einen Wahlvorschlag einzureichen (§ 127 Abs. 1 GpR). Gemäss § 127 Absatz 3 des Gesetzes über die politischen Rechte (GpR) gilt die vorgeschlagene Person als in stiller Wahl gewählt.

Gemäss Wahlvorschlag der CVP „Die Mitte“ Winznau, eingegangen am 03.01.2025, wird somit für den Rest der Amtsperiode 2021-2025 per 01.02.2025 als ordentliches Mitglied des Gemeinderates der EG Winznau als gewählt erklärt:

Hubert Benedikt Stalder-Schneider, geb. 17.06.1978,
Gösgerstrasse10, 4652 Winznau, Strassentransportfachmann

Winznau, 08.01.2025

Rechtsmittel: Beschwerde an das Verwaltungsgericht (eingeschrieben) innert drei Tagen seit der Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens jedoch am dritten Tag nach der Publikation der stillen Wahl mit öffentlichem Anschlag (§§ 157 und 160 GpR).