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Heimatschein - Aufhebung Hinterlegungspflicht im Kanton Solothurn

24. Juni 2024

Ausgangslage

Seit dem 1. Januar 2024 ist im Kanton Solothurn der Heimatschein nicht mehr bei der Einwohnerkontrolle der Niederlassungsgemeinde zu hinterlegen. Die gesetzlichen Grundlagen wurden im Kanton Solothurn entsprechend angepasst. Die Heimatscheine gehören jedoch der Inhaberin / dem Inhaber und diese haben grundsätzlich Anspruch auf deren Rückgabe.

 

Abholung Heimatschein

Die bei der Gemeindeverwaltung Winznau hinterlegten Heimatscheine können ab sofort persönlich abgeholt werden. Bitte nehmen Sie dazu einen amtlichen Ausweis mit. Ehepaare sind berechtigt, auch den Heimatschein für den jeweils anderen abzuholen. Alle weiteren Personen haben ihren Heimatschein persönlich zu beziehen.

Sämtliche Heimatscheine, welche bis am 31. Dezember 2024 nicht abgeholt worden sind, werden durch die Gemeindeverwaltung vernichtet.

 

Hinweis

In der Regel sind bei den Einwohnergemeinden nur Heimatscheine von volljährigen Schweizerinnen und Schweizern hinterlegt. Gerne dürfen Sie sich vorgängig bei der Gemeindeverwaltung über die Hinterlegung erkundigen:

 

Gemeindeverwaltung Winznau

Tel. 062 295 44 88

einwohnergemeinde@winznau.ch