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Widerruf absolutes Feuerverbot
Geschätzte Einwohnerinnen und Einwohner
Das absolute Feuerverbot im Freien (inkl. Siedlungsgebiet) wird per 26. August 2026 aufgehoben.
Es gilt nach wie vor das "Feuerverbot im Wald, in Waldesnähe, an Fluss- und Seeufern sowie grundsätzliches Feuerwerksverbot auf dem gesamten Kantonsgebiet infolge akuter Trockenheit".
EINWOHNERGEMEINDE WINZNAU
Zugehörige Objekte
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| Allgemeinverfügung Widerruf absolutes Feuerverbot (PDF, 85 kB) | Download | 0 | Allgemeinverfügung Widerruf absolutes Feuerverbot |