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Widerruf absolutes Feuerverbot

27. August 2026

Geschätzte Einwohnerinnen und Einwohner

Das absolute Feuerverbot im Freien (inkl. Siedlungsgebiet) wird per 26. August 2026 aufgehoben.

Es gilt nach wie vor das "Feuerverbot im Wald, in Waldesnähe, an Fluss- und Seeufern sowie grundsätzliches Feuerwerksverbot auf dem gesamten Kantonsgebiet infolge akuter Trockenheit".

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