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Neue Schulärztin für Winznau

26. Mai 2026

Der Gemeinderat ist erfreut, dass er mit Dr. med Ines Darmann nach einigen Jahren Pause ab dem Schuljahr 2026/2027 eine neue Schulärztin für die Schule Winznau gewinnen konnte.

Seit der Pensionierung von Dr. med. Friedrich Husi war die Position des Schularztes respektive der Schulärztin in Winznau vakant. Gespräche mit Ärztinnen und Ärzten in den umliegenden Gemeinden brachten leider nicht den gewünschten Erfolg. Unterdessen hat Dr. med. Ines Darmann, Fachärztin für Allgemeine Innere Medizin FMH, die ehemalige Praxis von Dres. med. Friedrich und Judith Husi übernommen und sich bereit erklärt, den schulärztlichen Dienst zu übernehmen.

Damit kann die Gemeinde Winznau ihren gesetzlichen Auftrag wieder ordentlich wahrnehmen. Grundlage für den Vertrag bildet das kommunale Schularztreglement. Die kantonale Gesetzgebung bildet die gesetzlichen Mindestanforderungen ab. Insbesondere die Kontrolle der Impfausweise ist eine bundesrechtlich verankerte Aufgabe. Hierbei geht es konkret darum, den Impfstatus der Kinder zu überprüfen und Empfehlungen gemäss dem nationalen Impfplan abzugeben. Selbstredend kommt weiterhin das Prinzip der Freiwilligkeit zum Tragen. Die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) übernimmt acht Untersuchungen bis zum Alter von sechs Jahren. Spätere Routineuntersuche gehören nicht zum OKP-Standardkatalog. Die Gemeinden sind gesetzlich verpflichtet, diese Kosten für freiwillige Vorsorgeuntersuchungen zu tragen.

Der Gemeinderat ist überzeugt, dass die Gemeinde Winznau mit Dr. med. Ines Darmann eine engagierte und motivierte Schulärztin gewonnen hat und freut sich auf die Zusammenarbeit mit ihr.