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Altholz

Altholz kann an den daffür vorgesehenen Sammelstellen entsorgt werden.

Das Verbrennen von Altholz und anderen brennbaren Stoffen im Freien ist verboten!
In privaten Holzfeuerungen darf ausschliesslich
naturbelassenes Holz verbrannt werden. Fremdstoffe können im Russ nachgewiesen werden.

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