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Häckseln
Die Häckselaktion findet jeweils zweimal im Frühling und zweimal im Herbst statt. Die Termine sind im Abfallkalender publiziert.
Wer über eine gültige Grüngut-Jahresvignette verfügt, kann den Häckseldienst während 15 Minuten kostenlos in Anspruch nehmen. Für grössere Mengen bzw. eine Häckseldauer von mehr als 15 Minuten ist eine Grüngut-Einzelmarke erforderlich.
Auch ohne Grüngut-Jahresvignette kann der Häckseldienst genutzt werden. In diesem Fall ist eine Grüngut-Einzelmarke anzubringen.
Die Inanspruchnahme des Häckseldienstes ist vorgängig bei der Gemeinde anzumelden. Dadurch kann der Dienstleister die Route effizient und möglichst umweltschonend planen.
Bitte erfassen Sie Ihre Anmeldung spätestens zwei Tage vor dem jeweiligen Häckseltermin über das Online-Formular auf der Homepage der Gemeinde Winznau. Die Anmeldung wird anschliessend an den Dienstleister weitergeleitet.
Bei Fragen oder Unklarheiten können Sie sich gerne an die Einwohnergemeinde Winznau wenden (einwohnergemeinde@winznau.ch).
Tipps
Wo ist das Häckselgut bereitzustellen?
Das Häckselgut ist nach Möglichkeit am Strassenrand in der Nähe Ihres Gartens bereitzustellen. Die Zufahrt mit Traktor und Häcksler muss gewährleistet sein. Bei Sackgassen muss eine ausreichend grosse Wendemöglichkeit vorhanden sein.
Besondere Hinweise zum Standort können Sie bei der Anmeldung im Feld "Bemerkungen" angeben. Bei Unklarheiten können Sie gerne Kontakt mit der Einwohnergemeinde Winznau aufnehmen.
Was kann gehäckselt werden?
Gehäckselt werden können Strauch- und Baumschnitt. Das Material ist geordnet bereitzustellen und muss frei von Fremdstoffen wie Steinen, Drähten oder anderen Gegenständen sein. Wurzelballen können nicht gehäckselt werden.
Material, das nicht den Vorgaben entspricht und deshalb nicht gehäckselt werden kann, bleibt vor Ort liegen.
Route und Bereitstellung
Wir bitten Sie, das Material bis 07.30 Uhr bereitzustellen. Aus organisatorischen Gründen kann keine genaue Häckselzeit angegeben werden.
Gehäckseltes Material
Das gehäckselte Material bleibt vor Ort und muss durch die verursachende Person selbst weiterverwendet werden. Das Abfüllen in Gebinde durch den Häckseldienst ist nicht vorgesehen.
Wichtig
Anmeldeformular für den Häckseldienst