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Kehricht

Erst am Abfuhrtag bereitstellen!
Nur nicht recyclierbare Abfälle gehören in die offiziellen KEBAG-Säcke. Für Container, Gebinde oder Bündel benutzen Sie die KEBAG-Marken. Zusätzlich muss immer eine Winznauer Gebührenmarke verwendet werden.

Die Kehrichtmarken und Kehrichtsäcke können an den folgenden Orten bezogen werden:

Landi Aarau-West
Burmattstrasse 1
4652 Winznau

Gemeindeverwaltung Winznau
Oltnerstrasse 9
4652 Winznau

Tipps

Sie möchten Geld sparen? Dann verringern Sie Ihre Abfallmengen! Beherzigen Sie folgende Tipps:

  • Nehmen Sie zum Einkaufen genügend Tragtaschen mit. Jeder eingesparte Plastiksack landet nicht im Abfall.
  • Bevorzugen Sie Produkte mit möglichst wenig Verpackungen.
  • Lassen Sie Verpackungen soweit möglich im Geschäft zurück. Dadurch wächst der Druck auf die Geschäfte, Produkte mit möglichst wenig Verpackung zu verkaufen.
  • Kleben Sie einen Werbestopp-Kleber an Ihren Briefkasten. 30 % Ihres Briefkasteninhaltes sind sonst Werbematerialien.
  • Schicken Sie adressierte Werbung unfrankiert an den Absender zurück. Schon bald werden Sie keine unerwünschte Post mehr von diesem Absender erhalten.
  • Abonnieren Sie nur Zeitungen und Zeitschriften, die Sie auch lesen. Oder teilen Sie Zeitschriften mit Freunden und Nachbarn.
  • Lassen Sie defekte Güter reparieren, Sie erhöhen so deren Lebensdauer. Produkte die nicht weggeworfen werden, vergrössern den Abfallberg nicht.
  • Kaufen Sie Produkte wann immer möglich in Mehrweg- oder wiederauffüllbaren Verpackungen. Verpackungen wieder auffüllen statt wegwerfen – so vermindern Sie Ihre Abfälle.
  • Bestehen Sie bei der Anlieferung von Möbeln auf die Rücknahme der Verpackungen.
  • Kaufen Sie Getränke in Mehrweg-Glasflaschen statt in Einweg-PET-Flaschen. Mehrweg-Glasflaschen (mit Depot) sind umweltfreundlicher.
  • Bevorzugen Sie Qualitäts-Produkte mit einer langen Lebensdauer. Der etwas höhere Preis wird durch niedrigere Abfallgebühren wieder wettgemacht.
  • Kaufen Sie Recyclingprodukte – Sie steigern dadurch die Attraktivität des Recyclings. Die separat gesammelten Wertstoffe müssen auch irgendwie verwertet werden können.
  • Kompostieren Sie Ihre Küchenabfälle in Ihrem Garten oder in einer privaten dezentralen Kompostierstelle. Sie können dadurch Ihre Abfälle um ein Drittel vermindern. Ausserdem enthalten Küchenabfälle noch wertvolle Nährstoffe welche für die Verbrennung viel zu schade sind.
  • Kaufen Sie Saisongemüse und -obst im Offenverkauf. Sie schonen die Umwelt und vermindern Ihre Abfälle.
  • Verzichten Sie auf Wegwerfgeschirr und –besteck an Festen. Der Genuss beim Essen aus richtigem Geschirr ist grösser, gleichzeitig verhindern Sie die Entstehung unnötiger Abfälle.
  • Mieten oder leihen Sie Geräte aus, die Sie nur selten benötigen.
  • Güter, die Sie nicht mehr brauchen, können für andere noch wertvoll sein. Bringen Sie deshalb noch funktionsfähige Gegenstände in Brockenhäuser, Flohmärkte oder in Secondhand-Shops
  • Nutzen Sie das Angebot an Separatsammlungen der Gemeinde (Papier, Karton, Glas, Metalle und Büchsen, Altöl, Bauschutt, etc.) und der Grossverteiler (Batterien, PET-Flaschen, Elektronikteile, etc.). Was im Kreislauf bleibt, vergrössert den Abfallberg nicht.

Wichtig

Abfälle sind bewegliche Stoffe oder Gegenstände, die für den Besitzer wertlos sind und derer er sich entledigen will.
Die Entsorgung von Abfällen hat immer eine mehr oder weniger grosse Belastung der Umwelt zur Folge. Abfälle sollten deshalb soweit als möglich vermieden werden (siehe auch Abfallvermeidungstipps). Fallen trotzdem Abfälle an, sind sie möglichst zu sortieren und der Wiederverwertung zuzuführen. Ist eine Wiederverwertung nicht durchführbar, so sind die Abfälle auf möglichst umweltverträgliche Weise zu entsorgen.
Der eingesammelte Hauskehricht wird über die Sammelstelle Olten in die KEBAG-Verbrennungsanlage in Zuchwil geführt und dort vorschriftsmässig verbrannt. Die Sonderabfälle werden gemäss Abfallkalender gesammelt und bei verschiedenen Spezialfirmen vorschriftgemäss entsorgt.
Das Verbrennen von Abfall ist nicht zulässig. Wir verweisen dazu auf das Reglement über das Abfallwesen.

Die Entsorgung des Abfalls in den Gemeinden muss seit Januar 2000 kostendeckend von den Verursachern getragen werden. Die Verwendung von allgemeinen Steuergeldern für die Abfallentsorgung ist nicht zulässig. Die Entsorgung des Abfalls wird mittels der KEBAG-Sackgebühren und das Einsammeln des Abfalls mittels Kehrichtvignetten bezahlt.
Der Abfall wird üblich jeden Dienstagmorgen zwischen 7.00 Uhr und 12.00 Uhr abgeholt. Der Kehricht soll nach Möglichkeit am Abfuhrtag, frühestens jedoch am Vorabend (Montagabend) bereitgestellt werden.

Sammelstellen

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Regelmässige Abfuhr

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Kehricht / Kleinsperrgut