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Verkehrsbeschränkung - Oltnerstrasse
Gestaltungsplan Huttier, Neubau Bushaltestelle, Busbucht Nord
Gestützt auf § 5 lit. d der kantonalen Verordnung über den Strassenverkehr vom 3. März 1978 verfügt das Bau- und Justizdepartement:
Wegen Strassenbauarbeiten an der Oltnerstrasse in Winznau sind im erwähnten Strassenabschnitt folgende Verkehrsmassnahmen erforderlich:
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Die Fahrbahn wird im Baustellenbereich verengt. Die Busbucht Süd der Bushaltestelle «Winznau, Huttier» wird in Fahrtrichtung Obergösgen als Fahrbahnhalt genutzt. Wenn der Bus hält, wird der nachfolgende Verkehr angehalten.
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Sofern erforderlich, wird der Verkehr innerhalb der verschiedenen Bauetappen einspurig geführt und mittels Lichtsignalanlage oder Verkehrsdienst geregelt.
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Die Höchstgeschwindigkeit wird auf dem erwähnten Strassenabschnitt auf 50 km/h, im Baustellenbereich auf 30 km/h beschränkt.
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Die Massnahmen werden bei Bedarf umgesetzt.
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Die zu Fuss Gehenden werden an der Baustelle vorbeigeführt.
Dauer:
Donnerstag, 8. Mai 2025 bis Freitag, 5. September 2025
Die Signalisation wird durch den Unternehmer im Einvernehmen mit dem Strassenunterhalt Kreis 11, Wangen b. Olten, und der Kantonspolizei, Abteilung Verkehrstechnik, vorgenommen.
Die zuständigen Polizeiorgane werden mit der Verkehrskontrolle beauftragt.
Zugehörige Objekte
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Verkehrsbeschränkung in Winznau – Oltnerstrasse vom 08.05.- 05.09.2025 (PDF, 173.79 kB) | Download | 0 | Verkehrsbeschränkung in Winznau – Oltnerstrasse vom 08.05.- 05.09.2025 |