Schulanlagen und Zivilschutzanlage
|
|
Gemäss § 7 Benützungsreglement Schul- und Sportanlagen erfolgt die ordentliche Benützung zu Übungszwecken auf Grund des halbjährlich von der Schulleitung und den Vereinen erstellten Belegungsplanes. Dabei sind folgende Fristen einzuhalten: Für die Sommermonate (April bis September): bis Ende OktoberFür die Wintermonate (Oktober bis März): bis Ende April
Für Veranstaltungen:Gesuch für Benützung Schulhaus, Mehrzweckgebäude & Aussensportanlage an:
Frau Sylvia Zübli, Schulleitung Primarschule, Lostorferstrasse 13, 4652 Winznau, Mail:
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
oder
Herr Roland Kühne, Lostorferstrasse 33, 4652 Winznau, Mail:
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
(Ressortleiter)
Gesuch für Benützung Zivilschutzanlage an:Frau Gisela Stoll, Brunnackerstrasse 12, 4652 Winznau, Mail:
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
(Ressortleiterin)
Vereine und Organisationen haben ihre Gesuche für Veranstaltungen in oder auf den Anlagen frühzeitig und schriftlich unter exakter Angabe nachfolgender Punkte einzureichen (Gesuchformular siehe unter Formulare/Dokumente):
- Veranstalter
- verantwortliche Person
- Art und Zweck der Veranstaltung
- gewünschte Anlagen, Räumlichkeiten, Einrichtungen
- Daten und Zeiten
- Teilnehmerzahl
Das Benützungsgesuch muss bis spätestens 3 Monate vor dem Anlass eingereicht werden. Bewilligungen für unvorhersehbare Veranstaltungen und Benützungsgesuche für die Zivilschutzanlage sind davon ausgenommen.
Formulare/Dokumente:
Gesuch für die Benützung der Schul- und Sportanlagen
Protokoll und Quittung für defektes/fehlendes Geschirr
Allgemeine Brandschutzauflagen SGV
Benützungsreglement Schul- und Sportanlagen